Unser Flugplatz


Für unseren  Flugplatz gilt generell PPR (Prior Permission Required). Das heißt, es ist für Start oder Landung am Flugplatz Forst-Sengenthal eine Erlaubnis notwendig. Diese Erlaubnis kann der Flugleiter oder ein Vorstandmitglied erteilen.


Den genauen Wortlaut der PPR-Regelung finden Sie weiter unten


Flugplatzdaten

Betriebszeiten

PPR                         

Funkstelle

Sengenthal Start

Frequenz

125.915 MHz

Telefon Flugleiter

0171/3873299

WGS-84-Koordinaten

49° 13" 00' N 11° 24" 06' E

Landebahn

250 m Gras Ausrichtung 12 / 30

Platzhöhe

1440 ft MSL

GAFOR

Gebiet 56

Zugelassen für

Ultraleichte Luftsportgeräte

Benzin, Öl

nur nach vorheriger Absprache

Landegebühr

Die erste Landung ist frei, jede weitere Landung 2 EUR



Bitte das direkte Überfliegen der umliegenden Ortschaften vermeiden!


Achtung:Modellflug ca. 1,3km NW des Platzes.

Platzrunde

ICAO

Diese Anfluginformationen sind zur Unterstützung von Piloten gedacht, die den Flugplatz Forst-Sengenthal  anfliegen möchten. Es ersetzt nicht das amtliche Anflugblatt.

 

Anfahrt    


So erreichen Sie den Flugplatz mit dem Auto    


Aus Richtung Neumarkt:

B299 in Richtung Berching, nach in Sengenthal rechts abbiegen und der Beschilderung nach Forst folgen. In Forst rechts halten und am Ortsausgang wie ausgeschildert links in Richtung Sondersfeld fahren. Nach ca. 1,5km sieht man den Flugplatz auf der linken Seite.


Aus Richtung Freystadt:

Vom Ortsteil Freystadt-Rettelloh der Beschilderung nach Frettenshofen folgen. Frettenshofen und anschließend Sondersfeld gerade durchfahren in Richtung Forst. Ca. 1,5km nach Sondersfeld liegt der Flugplatz auf der rechten Seite.   

Verfahren zur PPR Regelung am Flugplatz Forst-Sengenthal

Folgende offizielle PPR Kontakte sind zu verwenden:


Martin Silberhorn, Hölzlweg 6, 92348 Berg; Mobil: 0172-6045268

eMail: vorstand@flugplatz-forst.de

Georg Mederer, Eichendorffstr. 31, 92318 Neumarkt; Mobil: 0160-8185858

In Vertretung kann die PPR-Genehmigung auch durch ein anderes Mitglied der Vorstandschaft erfolgen.


Die Vorstandschaft des Ultraleicht und Drachenfliegerclub Forst-Sengenthal e.V. erteilt jedem aktiven Vereinsmitglied eine „generelle PPR-Genehmigung“, sofern das Mitglied -gegenüber der Vorstandschaft- den Erhalt der PPR Regelung per Unterschrift bestätigt hat. Bei Beendigung der Mitgliedschaft erlischt diese Genehmigung. Die Vorstandschaft behält sich vor, einzelnen Piloten diese Genehmigung zu entziehen!


Alle Piloten, die keine generelle PPR-Genehmigung besitzen, müssen vor Flugbeginn eine PPR Genehmigung in telefonischer oder schriftlicher Form einholen.


Die vom Luftamt Nord erteilte Genehmigung für „Fliegen ohne Flugleiter“ vom 24.04.12 gilt nur für Piloten mit vorliegender PPR-Genehmigung.


Eine PPR-Genehmigung muss vor Start oder Landung erteilt und bestätigt worden sein. Es reicht nicht, die Nachricht „mit der Start-/Lande-Absicht“ auf eine Mailbox zu sprechen oder eine Mail zu versenden. Es empfiehlt sich für den Piloten, die Bestätigung der Genehmigung bei Start und Landung mitzuführen (z.B. Ausdruck der eMail oder Gesprächsnotiz vom Telefonat mit Datum, Uhrzeit und Name des Vorstandmitglieds).


Das Vorstandsmitglied, das die PPR-Genehmigung erteilt, kann entscheiden, ob es zur Durchführung von Start/ Landung einen „Flugleiter“ fordert oder das Verfahren „Fliegen ohne Flugleiter“ durchgeführt werden kann.


Hinweis an Piloten:


Das Verfahren  zum „Fliegen ohne Flugleiter“ ist nur nach PPR Erteilung möglich und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen.

Die entsprechende  Information zum Thema "Fliegen ohne Flugleiter" wurden bereits den Vereinsmitgliedern ausgehändigt.Nur wer den Empfang dieser Information schriftlich bestätigt hat, darf am Verfahren „Fliegen ohne Flugleiter“ teilnehmen!


Neue Piloten die am „Fliegen ohne Flugleiter“ teilnehmen möchten, müssen sich bitte bei der Vortandschaft melden!


Fliegen ohne Flugleiter ist nur möglich bei Flügen außerhalb der Platzrunde mit einer Dauer von mind. 30 Minuten


Statt eines Flugleiters muss eine sachkundige Person am Platz sein, die im Störungsfall Hilfe herbeirufen kann.

Auch ist der Start, die Landung sowie die Anzahl der Mitfliegenden Personen im Flugbuch zu dokumentieren. Diese Flüge müssen im Flugbuch gekennzeichnet werden z.B. mit „FoFl“.


Weiterhin muss die sachkundige Person Zugang zu unserem Rettungsfahrzeug haben und dieses auch bedienen können.

Dies bedeutet für uns, die sachkundige Person muss einen Schlüssel für die Halle bei sich haben oder die Halle muss geöffnet sein um an den Rettungshänger zu kommen.

Auch muss diese Person die Möglichkeit haben, über ein Handy Hilfe bei den Rettungsdiensten anzufordern.



Fliegen ohne Flugleiter ist nicht möglich bei


- Schulflugbetrieb (ausgenommen Streckenflüge mit Lehrer)

- Platzrundenbetrieb

- Flügen zur gewerblichen Personenbeförderung

- Schleppen von Hängegleitern


Wir weisen weiterhin alle Piloten auf die „Flugplatz Betriebsordnung“ hin, welche in der Vereinshütte aushängt und ggf. bei der Vorstandschaft angefordert werden kann!


Wir weisen darauf hin, dass Luftfahrzeugführer, die auf dem Flugplatz starten oder landen, ohne dass PPR genehmigt wurde oder durch die hiermit festgelegte Weise eingeholt haben, gegen §25 Abs. 1 Satz 3 Nr. 2 LuftVG verstoßen und damit ordnungswidrig gemäß § 58 Abs. 1 Nr. 8a LuftVG handeln, was eine Geldbuße bis zu zehntausend Euro nach sich ziehen kann!